Trennung / Scheidung

Trennungs- / Scheidungsberatung

Kinder betrachten das Zusammenleben mit beiden Elternteilen als selbstverständliche Lebensform von Familie.
Deshalb erschüttert eine Trennung der Eltern diese kindliche Sicht familialer Ordnung erheblich und fordert vom Kind große Anpassungsleistungen.
Hinzu kommt, dass starke Konflikte der Eltern bei einer Trennung, die psychische Entwicklung der betroffenen Kinder in der Regel sehr belasten.
Im ungünstigen Fall werden sie in die Auseinandersetzungen verstrickt als Bündnispartner, Tröster, Richter oder Schlichter.
Das prägt und schädigt Kinder, manchmal sogar dauerhaft.
Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern und braucht Vater und Mutter – auch nach der Trennung als Paar.


Begleiteter Umgang

Als anerkannter Freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe bieten wir Begleiteter Umgang auf Anordnung der Familiengerichte sowie als Leistungsangebot für das Jugendamt Mönchengladbach an.
Kann keine Einigung zwischen den Eltern, auch unter Zuhilfenahme von Beratungsdiensten erzielt werden, wird das Familiengericht auf Antrag tätig.
In einem familiengerichtlichen Beschluss wird für alle Beteiligten verbindlich eine
Umgangsregelung festgelegt. Diese ist für die Eltern verbindlich und muss eingehalten werden.
Der Kinderschutzbund hilft mit seinen Fachkräften bei der Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung von Umgängen zwischen Kindern und Eltern oder anderen dem Kind nahestehenden Personen.
Die Treffen finden in den Räumen des Kinderschutzbundes Mönchengladbach statt.
Diese sind kindgerecht eingerichtet und bieten vielfältige Spielmöglichkeiten.
Ziel dieses Angebotes ist, die Eltern dabei zu unterstützen, die Umgänge zukünftig
eigenständig und gemeinsam, an den Bedürfnissen des Kindes orientiert, durchführen zu können.